Guter Rat muss nicht teuer sein!

 

Für uns ist es von Bedeutung, dass die Kostenstruktur transparent ist.

 

Die Kosten, welche im Rahmen eines Mandats entstehen lassen sich unterteilen in außergerichtliche sowie in gerichtliche Kosten. In beiden Fällen sind die Kosten einer Tätigkeit durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geregelt. Die darin enthaltenen Gebühren müssen durch einen Rechtsanwalt unabhängig von Spezialisierung oder Kanzleigröße zwingend abgerechnet werden.

 

Im Regelfall werden durch uns auch diese gesetzlich geregelten Kosten angesetzt. Nur in Ausnahmesituationen ist es für den Mandanten sinnvoller, eine Vergütungsvereinbarung zu schließen - sollte das bei Ihnen der Fall sein, so erörtern wir dieses mit Ihnen. 

 

Eine Beratung wird regelmäßig ebenfalls nach den gesetzlichen Gebühren berechnet, wobei die Beratungshonorare dann auf eine weitere Tätigkeit angerechnet werden. 

 

Soweit es zu einem gerichtlichen Verfahren kommt, rechnen wir ebenfalls nach den gesetzlichen Vorgaben ab. Individuell wird auch geprüft, ob bei Ihnen die Voraussetzungen einer Verfahrenskostenhilfe besteht. Sollte dies der Fall sein, so beantragen wir mit Ihnen die Kostenübernahme durch die Staatskasse im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe. Ggf. kann auch eine Inanspruchnahme des Ehegatten im Rahmen des Kostenvorschusses vorrangig sein, wenn dieser Leistungsfähig ist.

 

Im Übrigen: die Kosten werden nach dem so genannten Gegenstandswert festgesetzt. Dieser Wert wird gebildet durch die Vorgaben - im Familienrecht - durch das FamGKG. Der Gegenstandswert ist nicht die von Ihnen zu zahlende Summe sondern lediglich die Berechnungsgröße. Hiernach kann dann die Gebühr ermittelt werden. Außergerichtlich fällt regelmäßig die Geschäftsgebühr an - diese ist jedoch nur einmalig unabhängig von der Tätigkeit zu zahlen. In einem Gerichtsverfahren kommt die Verfahrensgebühr sowie die Terminsgebühr hinzu. Für den Fall einer Einigung fällt eine weitere Gebühr an. 

 

Gerne beraten wir Sie auch über die Kosten - und selbstverständlich im Vorfeld von kostenauslösenden Maßnahmen!