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AKTUELL
Ab dem 01.01.2023 gilt wieder eine neue Leitlinie zum Unterhalt - Düsseldorfer Tabelle wird erneut erhöht - aber auch der Selbstbehalt!
Neue Berechnungsmethode zum Ehegattenunterhalt bei Kinderbetreuung - sog. Differenzunterhalt...
Auf Trennungsunterhalt kann in der Regel nicht verzichtet werden - bestätigt durch den BGH, v. 30.09.2015, XII ZB 1/15 - relevant bei Vereinbarungen!
Der BGH hat Stellung genommen (Urt. v. 10.07.2013 - XII ZB 297/12) zur Unterhaltspflicht des betreuenden Elternteils: wenn dieser ein in etwa 3 bis 4 - fach höheres Einkommen aufweist,
kann sich eine Unterhaltspflicht des betreuenden Elternteils ergeben.
BGH, Beschluss vom 07.08.2013, Az.: XII ZB 296/12: bei der Verpflichtung zur Leistung von Elternunterhalt bleibt der Wert eines angemessenes Eigenheims unberücksichtigt.