Ihre Rechtsanwälte für Familienrecht in Bremen - Trennung, Scheidung, Unterhalt

RA Dr. Knok
RA Dr. Knok

 

Das Familienrecht ist ein Fachgebiet, welches in der Kanzlei Heberling & Kollegen in Bremen durch Herrn Rechtsanwalt Dr. Daniel Knok und Frau Rechtsanwältin Mirja Knok betreut wird.

 

Herr Rechtsanwalt Dr. Knok ist Fachanwalt für Familienrecht. Frau Rechtsanwältin Knok ist zertifizierte Verfahrensbeiständin und Mediatorin. Die im Familienrecht auftretenden Probleme - also Fragen bspw. zur Scheidung, zum Unterhalt, zur Trennung, zum Umgang oder zum Zugewinnausgleich -  werden durch RA Dr. Knok kompetent und von Erfahrung geprägt bearbeitet. Das Kanzleiteam ist wie RA Dr. Knok selbst spezialisiert auf das Familienrecht. Ein hoher Standard wird von RA Dr. Knok als Spezialist für das Familienrecht als Selbstverständlichkeit eingehalten - unter anderem mit Fortbildungen über die üblichen Anforderungen hinaus.

 

Wir sind auf dem Gebiet des Familienrechts nicht nur vor dem Familiengericht in Bremen sondern auch bundesweit tätig. Auch internationale Verfahren können von uns betreut werden.

 

Die Probleme beginnen in der Regel mit der Trennung. Es sind Aspekte zu berücksichtigen, die im Regelfall nur schwer ohne juristischen Beistand optimal einer Lösung zugeführt werden können. Es stellen sich dann oft zu Beginn schon Fragen zur Scheidung und zum Unterhalt oder zum Zugewinnausgleich.

 

Nach der Trennung - Scheidung? Wie anfangen? Wir helfen Ihnen!

 

Ihnen stellen sich Fragen nach einem Ehevertrag oder nach einer Scheidungsfolgenvereinbarung; was geschieht mit gemeinsamen Immobilien und Vermögenswerten. Vorrangig diese und dann auch Fragen des Unterhalts und des Zugewinnausgleichs sind nach der Trennung von Bedeutung - oft schon vor einer Scheidung. Regelmäßig muss die finanzielle Existenz sicher gestellt werden. Im Falle gemeinsamer Kinder sind selbstverständlich auch deren Rechte zu wahren mit Hinblick auf die elterliche Sorge, das Aufenthaltsbestimmungsrecht, den Umgang und den Unterhalt.

 

Wir erörtern mit Ihnen die Gesamtsituation und nehmen uns Zeit für Sie. Wir setzen Ihre Ansprüche gerichtlich und außergerichtlich durch und prüfen auch die Voraussetzungen der Verfahrenskostenhilfe.

 

Im Einzelfall wägen wir mit Ihnen gemeinsam ab, ob eine einvernehmliche Scheidung sinnvoll ist oder aber auch, ob eine Scheidungsfolgenvereinbarung notwendig sein sollte. Zugleich prüfen wir, ob zunächst Eilmaßnahmen zur Sicherung der Existenz (Unterhalt) einzuleiten sind, da im Falle der Zerrüttung der Ehe nicht selten die Fronten der Beteiligten verhärtet sind. Sprechen Sie uns gerne an. 

 

Zögern Sie nicht, uns unverbindlich zu kontaktieren. Wir können im Regelfall binnen kürzester Zeit einen Besprechungs- oder Telefontermin anbieten. In Notfällen sind wir auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten erreichbar.

 

Unter der Rufnummer 042133003945 stehen wir Ihnen täglich zwischen 09.00 und 13.00 sowie von 14.00 bis 17.00 (freitags 13.00) Uhr zur Verfügung. Hier stellen Sie den Kontakt per Email her.

 

Gerne laden wir Sie ein, unsere vollständige Internetpräsenz zu besuchen:


www.heberling-kollegen.de

 

Ihre

Dr. Daniel Knok

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht

Mirja Knok

Rechtsanwältin und zertifizierte Verfahrensbeiständin

Rechtsanwalt Dr. Daniel Knok, Fachanwalt für Familienrecht und Rechtsanwältin Mirja Knok: 

 

Für die erste informelle Kontaktaufnahme stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung:

 

042133003945

  

dr.knok@heberling-kollegen.de

 

Vereinbaren Sie gerne ein Beratungsgespräch.

 

In dringenden Fällen erreichen Sie uns auch am Wochenende und an Feiertagen - senden Sie uns hierzu eine Email.

 

 

AKTUELL

 

Ab dem 01.01.2023 gilt wieder eine neue Leitlinie zum Unterhalt - Düsseldorfer Tabelle wird erneut erhöht -  aber auch der Selbstbehalt!

 

Neue Berechnungsmethode zum Ehegattenunterhalt bei Kinderbetreuung - sog. Differenzunterhalt...

 

Auf Trennungsunterhalt kann in der Regel nicht verzichtet werden - bestätigt durch den BGH, v. 30.09.2015, XII ZB 1/15 - relevant bei Vereinbarungen!

 

Der BGH hat Stellung genommen (Urt. v. 10.07.2013 - XII ZB 297/12) zur Unterhaltspflicht des betreuenden Elternteils: wenn dieser ein in etwa 3 bis 4 - fach höheres Einkommen aufweist, kann sich eine Unterhaltspflicht des betreuenden Elternteils ergeben.

 

BGH, Beschluss vom 07.08.2013, Az.: XII ZB 296/12: bei der Verpflichtung zur Leistung von Elternunterhalt bleibt der Wert eines angemessenes Eigenheims unberücksichtigt.

 

Weitere Informationen auch unter www.scheidung.org