Das Scheidungsverfahren

 

Das Scheidungsverfahren ist gereglt in dem seit dem 01.09.2009 anzuwendenden FamFG. Hiernach ist für den Fall einer Scheidung und der Verbundsachen wie auch für andere Familien- und Familienstreitsachen das Familiengericht bei dem Amtsgericht zuständig.

 

Im Regelfall wird das Familiengericht auf Antrag einer/s Beteiligten tätig, wobei in vielen Verfahren, vor allem im Scheidungsverfahren, nur durch Rechtsanwälte ein Verfahren für die Beteiligten  durch Stellung von Anträgen geführt werden kann. Deswegen ist auch stets im Einzelfall zu prüfen, ob die Voraussetzungen der Verfahrenskostenhilfe in Betracht kommt.

 

Einvernehmliche Scheidung? 

Soweit ein Scheidungsantrag bei Gericht eingereicht wird, muss zumindest eine/r der Beteiligten von einem Rechtsanwalt vertreten werden. In solch einem Fall wird von einverständlicher Scheidung gesprochen, da auch nur ein Beteiligter Anträge stellen kann. Hervorzuheben ist: dieser Anwalt vertritt nur die Interessen seines Mandanten. Herr Dr. Knok ist hierbei nicht lediglich Scheidungsanwalt in Bremen - wir begleiten Sie über das ganze Verfahren hinweg und wir nehmen uns Zeit für Sie.

 

 

Bestehen zwischen den Beteiligten jedoch differenzen hinsichtlich des Hausrats, des Zugewinns, der Sorgerechte oder anderer Familienangelegenheiten, so ist es ratsam, dass beide Beteiligte von einem Rechtsanwalt vertreten werden. Dieser kann anhand des Einzelfalles die Rechtslage nach Maßgabe des gesetzlichen Regelungen und der stetig wachsenden Rechtsprechung die jeweiligen Interessen vertreten, zumal auch die Emotionen der Beteiligten bei der Vertretung aufgefangen werden können.

 

Gerichtstermin 

Nach einem vorbereitenden Verfahren kommt es, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind, zu einem Termin zur Hauptverhandlung. Diese ist nicht öffentlich. Hierbei erörert das Gericht alle zu klärenden Fragen mit den Beteiligten und es kommt hiernach im Regelfall zu einer Entscheidung des Gerichts. Sollte diese Entscheidung nicht der Rechtslage entsprechen, wäre dann durch Ihren Anwalt im Einzelfall zu prüfen, ob ein Rechtsmittel eingelegt werden soll.

 

Soweit teilweise suggeriert wird, es gäbe eine so genannte "Online- Scheidung" so ist dies nicht zutreffend. Laut Gesetz muss nach wie vor eine Scheidung durch einen Richter an einem Gericht im Regelfall im Beisein der beteiligten Eheleute erfolgen. Hierbei entstehen wie nachfolgend erläutert, die gesetzlichen Gebühren. 

 

Gebühren des Anwalts 

Die Gebühren von Rechtsanwälten bemisst sich in Familiensachen nach dem Gegenstandswert und nach Maßgabe des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes. Die Gebühren sind bei allen Rechtsanwälte in gerichtlichen Verfahren gleich, soweit keine gesonderte Vereinbarung getroffen wird. Auch ein Fachanwalt für Familienrecht im Rahmen der Scheidung kostet nicht mehr als andere Anwälte, welche sich nicht spezialisiert haben.

 

Gerne richten Sie Ihre weiteren Fragen an Herrn Rechtsanwalt Dr. Knok. Für eine individuelle Beratung vereinbaren Sie gerne einen Termin. Rufen Sie uns an.

 

 

Rechtsanwalt Dr. Daniel Knok, Fachanwalt für Familienrecht und Rechtsanwältin Mirja Knok: 

 

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AKTUELL

 

Ab dem 01.01.2023 gilt wieder eine neue Leitlinie zum Unterhalt - Düsseldorfer Tabelle wird erneut erhöht -  aber auch der Selbstbehalt!

 

Neue Berechnungsmethode zum Ehegattenunterhalt bei Kinderbetreuung - sog. Differenzunterhalt...

 

Auf Trennungsunterhalt kann in der Regel nicht verzichtet werden - bestätigt durch den BGH, v. 30.09.2015, XII ZB 1/15 - relevant bei Vereinbarungen!

 

Der BGH hat Stellung genommen (Urt. v. 10.07.2013 - XII ZB 297/12) zur Unterhaltspflicht des betreuenden Elternteils: wenn dieser ein in etwa 3 bis 4 - fach höheres Einkommen aufweist, kann sich eine Unterhaltspflicht des betreuenden Elternteils ergeben.

 

BGH, Beschluss vom 07.08.2013, Az.: XII ZB 296/12: bei der Verpflichtung zur Leistung von Elternunterhalt bleibt der Wert eines angemessenes Eigenheims unberücksichtigt.

 

Weitere Informationen auch unter www.scheidung.org