Sie möchten eine Scheidung beantragen?

 

Das ist unter Umständen auch ohne einen direkten Besuch in unserem Büro möglich. Allerdings weisen wir darauf hin, dass eine umfassende Beratung in Ehesache unter Umständen angezeigt wäre und wir uns nach Prüfung der uns zugesandten Unterlagen unter Umständen  an Sie wenden, um die Verfahrensweise und die Folgefragen zu besprechen. Hierdurch sind keine Mehrkosten zu erwarten.

 

Hier ist Ihr Weg zur "Online - Scheidung":

 

1. Füllen Sie den Fragebogen zur Scheidung vollständig aus. Den Fragebogen zum Runterladen finden Sie auf dieser Seite unten.

 

2. Senden Sie uns den Fragebogen und zusätzlich

 

  • die Kopie Ihrer Heiratsurkunde
  • die Kopie der Geburtsurkunden Ihrer minderjährigen Kinder
  • die unterschriebene Vollmacht (diese finden Sie auf dieser Seite unten)
  • die unterschriebenen Mandatsbedingungen und die Widerrufsbelehrung nebst Datenschutzerklärung und Mandatsaufnahmebogen (diesen finden Sie auf dieser Seite unten)

 

     per Email, Telefax oder per Post zu.

 

Nutzen Sie diese Kontaktdaten:

 

Heberling & Kollegen

Dr. Daniel Knok

Obernstraße 38-42

28195 Bremen

Email: dr.knok@heberling-kollegen.de

Telefax: 0421 - 33003911

 

Nach Eingang Ihrer Unterlagen melden wir uns kurzfristig, in der Regel innerhalb von 2 Werktagen, bei Ihnen und senden Ihnen einen Entwurf eines Scheidungsantrages sowie eine Berechnung der Kosten, unterteilt in Gerichts- und in Anwaltskosten, nebst weiteren etwaig zu beachtenden Hinweisen zu. Nach gesonderter Erteilung der Freigabe zur Versendung an das Gericht durch Sie - natürlich ebenfalls per Email möglich - stellen wir für Sie bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen den Antrag bei Gericht.

 

Sollten Sie Fragen haben, können Sie sich natürlich auch jederzeit telefonisch an uns wenden - 0421 - 33 00 39 45.

 

Soweit Sie es wünschen, können moderne Kommunikationsmittel wie die WebAkte oder die Aktenführung per Email zur schnellen Bearbeitung genutzt werden.

 

Ihr

Dr. Daniel Knok

 

 

 

 

 

Fragebogen zum Scheidungsverfahren
Der Fragebogen dient zur Erfassung aller zur Scheidung in der Regel relevanter Daten.
fragebogen_familienrecht.pdf
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Die notwendige Vollmacht
Diese Vollmacht wird zur Einreichung eines Antrages benötigt.
Vollmacht.pdf
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Mandatsaufnahmebogen
Zur Erfassung Ihrer Daten
Mandatsaufnahme.pdf
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Mandatsbedigungen
Unsere "AGB"
Allgemeine Mandatsbedingungen.pdf
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Widerrufsbelehrung
Widerrufsbelehrung.pdf
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Datenschutzerklärung
Hinweise Datenverarbeitung.pdf
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Rechtsanwalt Dr. Daniel Knok, Fachanwalt für Familienrecht und Rechtsanwältin Mirja Knok: 

 

Für die erste informelle Kontaktaufnahme stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung:

 

042133003945

  

dr.knok@heberling-kollegen.de

 

Vereinbaren Sie gerne ein Beratungsgespräch.

 

In dringenden Fällen erreichen Sie uns auch am Wochenende und an Feiertagen - senden Sie uns hierzu eine Email.

 

 

AKTUELL

 

Ab dem 01.01.2023 gilt wieder eine neue Leitlinie zum Unterhalt - Düsseldorfer Tabelle wird erneut erhöht -  aber auch der Selbstbehalt!

 

Neue Berechnungsmethode zum Ehegattenunterhalt bei Kinderbetreuung - sog. Differenzunterhalt...

 

Auf Trennungsunterhalt kann in der Regel nicht verzichtet werden - bestätigt durch den BGH, v. 30.09.2015, XII ZB 1/15 - relevant bei Vereinbarungen!

 

Der BGH hat Stellung genommen (Urt. v. 10.07.2013 - XII ZB 297/12) zur Unterhaltspflicht des betreuenden Elternteils: wenn dieser ein in etwa 3 bis 4 - fach höheres Einkommen aufweist, kann sich eine Unterhaltspflicht des betreuenden Elternteils ergeben.

 

BGH, Beschluss vom 07.08.2013, Az.: XII ZB 296/12: bei der Verpflichtung zur Leistung von Elternunterhalt bleibt der Wert eines angemessenes Eigenheims unberücksichtigt.

 

Weitere Informationen auch unter www.scheidung.org