Liebe Besucher,

 

hier finden Sie eine kleine Auswahl an wichtigen Formularen. Neben der Vollmacht sowie den Fragebögen zum Familienrecht haben wir für Sie auch Checklisten hochgeladen, damit Sie sich bereits vor einem Gespräch einen ersten Überblick verschaffen können.

 

Bitte beachten Sie, dass diese Merkblätter und Formulare keineswegs eine abschließende Beratung ersetzen können und stets nur der ersten Information dienen. Die Inhalte sind geschlechterneutral formuliert, soweit dies sprachlich möglich ist.

 

Die Dateien können Sie nachfolgend runterladen! Zur Ansicht benötigen Sie ein Programm welches das Dateiformat .pdf öffnen kann.

 

Ihr Dr. Daniel Knok und das Team der Kanzlei Heberling & Kollegen

 

 

Vollmacht
Die Vollmacht, welche wir von Ihnen bei Mandatserteilung benötigen.
Vollmacht-neu.pdf
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Verfahrenskostenhilfeantrag
Falls von Ihnen Verfahrenskostenhilfe zur (teilweisen) Kostenübernahme beantragt werden soll.
VKH_FamFG.pdf
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Fragebogen zum Familienrecht
Hier geben Sie die notwendigen ersten Informationen an.
fragebogen_familienrecht.pdf
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Merkblatt Kindesunterhalt
Zur ersten Information zum Kindesunterhalt.
merkblatt_kindesunterhalt.pdf
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Informationen zum Zugewinnausgleich
Als erste Übersicht mit Beispielen.
Zugewinninformation.pdf
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Leitlinien zum Unterhalt OLG Bremen
mit Stand zum 01.01.2016
LeitlinienOLG-Bremen01-01-16.pdf
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Leitlinien zum Unterhalt OLG Bremen
mit Stand zum 01.01.2017
Leitlinien 1.1.2017.pdf
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Leitlinien zum Unterhalt OLG Bremen
mit Stand zum 01.01.2020
OLG Bremen, Leitlinien 2020.pdf
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Rechtsanwalt Dr. Daniel Knok, Fachanwalt für Familienrecht und Rechtsanwältin Mirja Knok: 

 

Für die erste informelle Kontaktaufnahme stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung:

 

042133003945

  

dr.knok@heberling-kollegen.de

 

Vereinbaren Sie gerne ein Beratungsgespräch.

 

In dringenden Fällen erreichen Sie uns auch am Wochenende und an Feiertagen - senden Sie uns hierzu eine Email.

 

 

AKTUELL

 

Ab dem 01.01.2023 gilt wieder eine neue Leitlinie zum Unterhalt - Düsseldorfer Tabelle wird erneut erhöht -  aber auch der Selbstbehalt!

 

Neue Berechnungsmethode zum Ehegattenunterhalt bei Kinderbetreuung - sog. Differenzunterhalt...

 

Auf Trennungsunterhalt kann in der Regel nicht verzichtet werden - bestätigt durch den BGH, v. 30.09.2015, XII ZB 1/15 - relevant bei Vereinbarungen!

 

Der BGH hat Stellung genommen (Urt. v. 10.07.2013 - XII ZB 297/12) zur Unterhaltspflicht des betreuenden Elternteils: wenn dieser ein in etwa 3 bis 4 - fach höheres Einkommen aufweist, kann sich eine Unterhaltspflicht des betreuenden Elternteils ergeben.

 

BGH, Beschluss vom 07.08.2013, Az.: XII ZB 296/12: bei der Verpflichtung zur Leistung von Elternunterhalt bleibt der Wert eines angemessenes Eigenheims unberücksichtigt.

 

Weitere Informationen auch unter www.scheidung.org